Grundsatzerklärung Baxter in Deutschland

Grundsatzerklärung Baxter in Deutschland

Grundsatzerklärung Baxter in Deutschland

Wir bei Baxter in Deutschland* betrachten den Schutz der Menschenrechte als zentrales Element unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir stützen unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie die Erklärung der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Wir bekennen uns dazu, die international anerkannten Menschenrechte und Umweltschutzvorschriften zu respektieren und sie in unseren Geschäftstätigkeiten und entlang unserer Wertschöpfungsketten zu achten. Dies umfasst insbesondere das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Verbot aller Formen der Sklaverei und Diskriminierung sowie die Stärkung der Koalitionsfreiheit. 

Wir bekennen uns zudem zu der Einhaltung des Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie der Minimierung der Umweltverschmutzung. Wir erkennen an, dass keiner Person oder Gemeinschaft ohne eine angemessene juristische Begründung oder ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren ihr Eigentum, Land oder ihr Zugang zu Land und Wasser entzogen werden darf. Wir orientieren uns an den Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft- und Menschenrechte.

Wir legen in unserer gesamten Wertschöpfungskette großen Wert auf die Einhaltung von Umweltauflagen und auf optimierte Betriebsabläufe und suchen aktiv nach Möglichkeiten, unseren ökologischen Fußabdruck zu minimieren und Risiken zu mindern, auch im Hinblick auf die Minamata-, POP- und Basler Konventionen.

Die vorliegende Erklärung verdeutlicht unser grundsätzliches Engagement für die Achtung der Menschenrechte, das sich bereits in anderen Unternehmensrichtlinien widerspiegelt. Wir haben uns die Verpflichtungen, Prinzipien, Richtlinien und Ziele von Baxter zu eigen gemacht und agieren gemeinschaftlich als „wir“. 

Als weltweites Gesundheitsunternehmen, das in mehr als 100 Ländern tätig ist, hat Baxter sich der effektiven Unternehmensleitung, Einhaltung der Gesetze und einer Kultur von Ethik und Compliance in der Organisation verpflichtet. Im Jahr 1995 nahm Baxter als eines der ersten Unternehmen formelle Richtlinien für die Unternehmensleitung auf. Die Verbesserung unserer Praktiken und das Festlegen neuer Standards ist ein laufender Prozess und unsere aktuellen Richtlinien zur Unternehmensleitung spiegeln diese Entwicklung wider.

Wie in unserer Global Human Rights Policy festgehalten, respektieren wir Menschenrechte, Würde und vielfältige Beiträge von allen Individuen. Die Förderung von Menschenrechten in unseren direkten und indirekten Handlungen hat viele Formen und zeigt sich in vielen Unternehmensprinzipien und -initiativen; in Bereichen wie Einstellungspraktiken, Datenschutz, Sicherheit, Zuliefererkette, ethischem Verhalten und Zugang zu Gesundheitsversorgung.

So engagieren wir uns für die Erweiterung, Förderung und Erhaltung einer inklusiven und vielfältigen Belegschaft, um die die Bedürfnisse unserer Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Patienten und pflegenden Angehörigen besser zu erfüllen.  

Die Grundlage für Baxters Umwelt, Gesundheit, Sicherheits & Nachhaltigkeits-Programm sind die Environment Health Safety & Sustainability Policy- EHS&S (und die damit verbundenen Globalen EHS&S Anforderungen (Global Procedures, Framework & Resources), die die Mindeststandards festlegen, die alle Unternehmen der Baxter Gruppe erfüllen und aufrechterhalten müssen. Baxter befolgt einen Systemansatz für das Management, der von seinen weltweiten EHS&S-Anforderungen geleitet wird; durch Nutzung von ISO 14001, um Umweltaspekte systematisch zu verwalten und ISO 45001, um Gefahren, die ein Risiko für die Mitarbeiter darstellen, angemessen zu behandeln. Der EHS&S-Überprüfungsprozess soll sicherstellen, dass die Einrichtungen des Unternehmens über angemessene EHS&S-Programme verfügen, die den gesetzlichen Anforderungen und den EHS&S-Anforderungen, -Vorgaben und -Zielsetzungen von Baxter entsprechen.. Erfolgreiche ISO 14001- und ISO 45001-Prüfungen bestätigen, dass das Verwaltungssystem der Einrichtungen die Einhaltung von relevanten Vorgaben und Unternehmensprinzipien unterstützt.

Darüber hinaus hat sich Baxter in einer Vielzahl von Stellungnahmen zu den höchsten ethischen Standards bekannt.

Stellungnahmen

Wir halten uns an geltendes nationales Recht. In Fällen, in denen internationale Menschenrechte von lokalen Gesetzen eingeschränkt werden, sind wir bestrebt, die Prinzipien hinter den internationalen Standards zu fördern, ohne dabei mit örtlichen Gesetzen in Konflikt zu geraten. Sofern lokale Gesetze über die internationalen Standards hinausgehen, werden wir diese befolgen.

Als Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Branche haben wir die Möglichkeit, den Schutz der Menschenrechte auf vielfältige Art und Weise zu stärken. Wir wissen jedoch auch um die möglichen menschenrechtlichen Risiken, die mit unserer Geschäftstätigkeit einhergehen können. Wir sind bestrebt, unsere Risiken und ihre konkrete Verbindung zu unserem Unternehmen durch strukturierte Risikobetrachtungen in den eigenen Geschäftstätigkeiten, der Lieferkette und bezogen auf unsere Produkte und Dienstleistungen schrittweise und regelmäßig zu analysieren und zu dokumentieren. Die Ergebnisse dieser mindestens jährlich (aber auch anlassbezogen) durchgeführten Risikoanalyse fließen in relevante Geschäftsprozesse ein, insbesondere in unser Lieferantenmanagementsystem. 

Wir erwarten auch von unseren Zulieferern und sonstigen Geschäftspartnern, dass sie sich zur Einhaltung der hier festgehaltenen Prinzipien verpflichten und angemessene Prozesse zur Achtung der Menschenrechte implementieren. Dazu gehört auch, dass sie bei Aufforderung Informationen darüber bereitstellen, wie die genannten Prinzipien eingehalten werden. 

Um mit Baxter Geschäfte zu machen, müssen Lieferanten und andere Geschäftspartner sich verpflichten, unsere Standards für Baxter-Zulieferer einzuhalten. 

Das globale Handbuch für Lieferstandards (Global Suppliers Standards Manual) 
https://www.baxter.de/de/partner-und-lieferanten/baxter-lieferanten beschreibt die globalen Standards, die alle Baxter-Zulieferer zu beachten haben. Diese Standards definieren Richtlinien und setzen gemeinsame Erwartungen in Bezug auf ethisches Verhalten, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit. Dies umfasst auch die Baxter‘s Ethik und Compliance Grundsätze für Lieferanten https://www.baxter.de/de/partners-suppliers/baxter-suppliers/standards-baxter-suppliers , die die Lieferanten zu Nachhaltigkeit, Energiereduktion, Einhaltung von Beschäftigungsstandards u.v.m. anhalten. 

Durch die Lieferantenstandards und -anforderungen verpflichtet sich Baxter zur Einhaltung von Arbeits-, Ethik-, Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards in seiner gesamten Lieferkette. Baxter erwartet von seinen Lieferanten, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte verpflichten, wie sie in dieser Menschenrechtsrichtlinie dargelegt sind.Wo Risiken in diesem Zusammenhang bestehen, implementieren wir geeignete Präventionsmaßnahmen.

Bereits jetzt beachten wir die nachfolgenden Grundsätze, die wir im Bedarfsfall ergänzen und erweitern:

  • Lieferantenauswahl und -bewertung: Wir berücksichtigen menschenrechts- und ausgewählte/bestimmte umweltbezogene Kriterien bei der Auswahl und Bewertung unserer Lieferanten.
  • Maßnahmen zu Gesundheit und Sicherheit der eigenen Beschäftigten: Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter:innen haben für uns oberste Priorität. Durch die Implementierung einheitlich hoher Standards an allen unseren Standorten arbeiten wir kontinuierlich an der Schaffung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes. Unsere Mitarbeiter:innen nehmen an regelmäßigen Schulungen teil, um sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern. 
  • Maßnahmen zur Produktsicherheit: Im Rahmen unserer diversen Sicherheits- und Qualitätsprogramme überprüfen wir kontinuierlich die Sicherheit unserer Produkte bezogen auf Gesundheits- und Umweltrisiken.

Wird ein Verstoß oder ein drohender Verstoß gegen eine Menschenrechts- und/oder Umweltverpflichtung innerhalb von Baxter oder bei einem direkten Lieferanten festgestellt oder vermutet, wird Baxter unverzüglich eine Untersuchung durchführen und geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen oder den Zulieferer auffordern, unverzüglich geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um den Verstoß zu beenden oder das Ausmaß des Verstoßes zu minimieren. Die Abhilfemaßnahme hängt von der Art des festgestellten Verstoßes ab und wird von Fall zu Fall entschieden. Die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen wird jährlich und anlassbezogen überprüft werden. Mögliche Compliance-Verstöße oder mögliche Verstöße gegen eine menschenrechts- oder umweltbezogene Pflicht nach dem LkSG können über unsere Ethics und Compliance Helpline gemeldet werden. Diese Helpline wurde als unabhängiger Kanal für Beschwerden eingerichtet. Er eröffnet Mitarbeitern, Lieferanten und allen anderen Personen die Möglichkeit, Baxter 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche in unterschiedlichen Sprachen zu kontaktieren und Verstöße gegen Gesetze, Compliance-Anforderungen und Unternehmensrichtlinien durch Baxter, seine Mitarbeiter oder Lieferanten zu melden. Die Meldung kann sowohl online als auch telefonsich erfolgen.

Für die Meldung von möglichen Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde eine eigene Verfahrensordnung erstellt. Diese ist unter www.baxter.de einzusehen.

Daneben besteht die Möglichkeit, Fragen, Anregungen und Beschwerden unter der E-Mail Adresse [email protected] einzureichen. 

*Auf die Gambro Dialysatoren GmbH, einem Unternehmen der Baxter Gruppe, findet ab dem 1. Januar 2024 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Anwendung. 

Die Verantwortung zur Einhaltung der hier dargelegten menschenrechtlichen Verpflichtung liegt bei Jens Schiele, dem Geschäftsführer der Gambro Dialysatoren GmbH. Für die operative Umsetzung unserer Menschenrechtsstrategie ist ein lokales Team verantwortlich. Dieses Team um den Menschenrechtsbeauftagten verfügt über Kenntnisse in den Bereichen Umweltschutz, Achtung der Meschenrechte, Arbeitsrecht, Lieferkettenmanagement und Compliance.

Gambro dokumentiert fortlaufend die Schritte zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten gemäß dem LkSG. Die Dokumentation wird mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt.

Gambro erstellt den jährlichen Bericht mit allen gesetzlichen Pflichtangaben gem. § 10 Abs. 2 LkSG, veröffentlicht diesen spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres und hält ihn für mindestens sieben Jahre zum Abruf auf der Website bereit.